Vom 5. bis 7. Dezember 2014 fand der Niedersächsische Fachschaftentag in Göttingen statt. Die drei Fachschaften haben sich einstimmig auf folgende Forderungen geeinigt, die vor allem die Examenskurse der Unis betreffen. In Zukunft soll es weitere inhaltliche Initiativen der drei Fachschaften geben.
Remonstrationsordnung
Die niedersächsischen Fachschaften setzen sich für verbindliche Remonstrationsordnungen an den Universitäten ein. Diese sollen die Voraussetzungen und die Bearbeitung der Remonstrationen klar, einheitlich und verbindlich regeln. Wir kritisieren die bestehenden Unterschiede bei der Bearbeitung von Remonstrationen. Korrekturfehler sollen auch klar als solche bezeichnet werden und zu einer Neubewertung der Klausur führen. Dafür bedarf es einer klaren Regelung, auf die sich Studierende verlassen können.
Die Remonstrationsordnung soll insbesondere Regelungen zu folgenden Aspekten enthalten:
- Abgabe- und Bearbeitungsfristen
- Bedingungen der Abgabe einer Remonstration (Anwesenheit während einer Klausurbesprechung)
- Formale Voraussetzungen und Mindeststandards
- Remonstrationen sollen, ebenso wie Klausuren, anonym möglich sein
Darüber hinaus fordern wir eine Remonstration, die unabhängig von der_dem Erstkorrigierenden ist, damit eine unabhängige Bearbeitung gewährleistet werden kann. Korrekturassistent_innen mit schlechten Korrekturleistungen sollen in Zukunft nicht wieder beschäftigt werden. Dafür sollen sich die Lehrstühle untereinander verständigen.
Examensklausurenkurse
Präsenzpflicht aufheben
Wir fordern die Aufhebung der Präsenzpflicht für die Examensklausurenkurse. Die Klausursachverhalte sollen kurz nach regulärer Ausgabe der Klausuren in stud.ip eingestellt werden, so dass diese auch von zuhause bearbeitet werden können. Die Abgabe soll bis zum Montagnachmittag möglich sein, damit auch Studierende die Aufgaben bearbeiten können, die zu den festen Terminen nicht anwesend sein können.
Einheitliche Korrekturstandards
Wir fordern einheitliche Korrekturstandards für die Examensklausurenkurse. Der Sinn der Klausurenkurse ist es, die individuellen Stärken und Schwächen bei der Klausurbearbeitung festzustellen. Dies ist aber nicht möglich, wenn die Qualität der Bewertungen von Klausur zu Klausur stark variiert. Einen Leitfaden (wie er auch in Göttingen schon existiert), der Mindeststandards einer Korrektur festlegt, halten wir hierfür für eine sinnvolle Lösung.
Klausurbesprechungen
Wir fordern eine zeitnahe und ausführliche Besprechung der Examensklausuren, nach Möglichkeit durch den_die Aufgabensteller_in.
Examensrepetitorien
Freie Verfügbarkeit der Materialien
Kursmaterialien sollen grundsätzlich auf den Veranstaltungsseiten im stud.ip eingestellt werden, so dass der Kurs auch nachgearbeitet werden kann, wenn eine Einheit verpasst wird. Die Materialien sollen mindestens ein Jahr verfügbar bleiben, damit auch ein Einstieg im Sommersemester möglich wird.
Mündliches Examenstraining
Die Universitäten sollen ein mündliches Examenstraining in allen drei Rechtsgebieten anbieten, damit die Kandidat_innen gut vorbereitet in die mündlichen Examensprüfung gehen können.